Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Gliederung beschreibt die geplanten Vertragsbedingungen der RSA Schulungsteam GmbH für den Vorbereitungslehrgang zum Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement. Sie ist noch nicht rechtsverbindlich.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch und stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung der RSA Schulungsteam GmbH zustande. Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden oder Arbeitgeber gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung.
§ 2 Leistungsumfang
Gegenstand ist die Durchführung eines Vorbereitungslehrgangs mit 350 UE grundlegenden und 580 UE handlungsspezifischen Qualifikationen (UE = 45 Minuten) sowie Projekt- und Facharbeit und Prüfungsvorbereitung in den Lernformen Präsenz, Live-Online, Praxis, Selbstlernen sowie Projekt- und Facharbeit. Der Gesamtlehrgang wird gemeinsam von der RSA Akademie und des IHK Bildungshauses Region Stuttgart durchgeführt: Das IHK Bildungshaus Region Stuttgart führt die grundlegenden Qualifikationen (350 UE) sowie 0 UE Managementsysteme im HQ-Teil durch, die RSA Akademie die übrigen 580 UE des HQ-Teils einschließlich Begleitung, Prüfungsvorbereitung und Organisation, einschließlich der Anmeldung zum GQ-Teil.
RSA Akademie und IHK Bildungshaus Region Stuttgart führen den Gesamtlehrgang gemeinsam durch; das IHK Bildungshaus Region Stuttgart führt die grundlegenden Qualifikationen mit 350 UE durch, die RSA Akademie die handlungsspezifischen Qualifikationen mit 580 UE. Sämtliche Prüfungen, die Zulassung, die Anerkennung von Vorleistungen und die Prüfungsergebnisse liegen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
§ 3 Lehrgangsgebühr und Zahlung
Die Lehrgangsgebühr beträgt 9.900 € pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer für beide Lehrgangsteile (GQ und HQ). Fälligkeit, Zahlungsziele und Ratenzahlung werden im Vertrag geregelt.
Steuerliche Behandlung der Lehrgangsgebühr: [UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG PRÜFEN]
§ 4 Mindestteilnehmerzahl und Gruppengröße
Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt einer Mindestteilnehmerzahl. Die Gruppengröße ist auf maximal 20 Teilnehmende je Durchgang begrenzt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Lehrgang abgesagt werden; bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.
Höhe der Mindestteilnehmerzahl und Absagefrist: [MIT RECHTSANWALT FESTLEGEN]
§ 5 Rücktritt, Kündigung und Ersatzteilnehmer
Ein Rücktritt ist in Textform zu erklären. Die Benennung einer Ersatzteilnehmerin oder eines Ersatzteilnehmers ist grundsätzlich möglich, soweit die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Stornokosten und Fristen: [STORNOSTAFFEL MIT RECHTSANWALT FESTLEGEN]
§ 6 Krankheit und Fehlzeiten
Versäumte Inhalte können über den RSA Campus nachgearbeitet werden. Bei längerem Ausfall wird eine individuelle Lösung abgestimmt. Für Prüfungstermine und Rücktritte von Prüfungen gelten ausschließlich die Regelungen der zuständigen IHK.
§ 7 Termin- und Formatänderungen
Aus organisatorischen Gründen sind Änderungen von Terminen, Reihenfolge, Veranstaltungsort oder Lernformat möglich, soweit dies für die Teilnehmenden zumutbar ist und der Lehrgangszweck gewahrt bleibt.
§ 8 Dozentenausfall
Bei Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kann der Unterricht durch eine gleichwertig qualifizierte Person durchgeführt oder der Termin verlegt werden.
§ 9 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Ausfall der Infrastruktur) kann der Unterricht in ein anderes Format überführt oder verschoben werden. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 RSA Campus und geplante Tablet-Nutzung
Der Zugang zum RSA Campus ist persönlich und nicht übertragbar. Eine Tablet-Nutzung ist geplant. Umfang und Nutzungsbedingungen richten sich nach dem final abgeschlossenen Vertrag. Aufzeichnungen von Live-Online-Einheiten sind vorgesehen, soweit dies rechtlich und technisch umsetzbar ist und die Beteiligten zustimmen.
§ 11 Nutzungsrechte an Unterlagen
Lehrgangsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich für eigene Lernzwecke genutzt werden. Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung sind ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
§ 12 Projekt- und Facharbeit
Die Projekt- und Facharbeit wird eigenständig erstellt und von der RSA Akademie fachlich begleitet. Themenfreigabe, Abgabefristen und Bewertung liegen beim Prüfungsausschuss der zuständigen IHK. Betriebliche Vertraulichkeitsanforderungen sind zu beachten.
§ 13 Abgrenzung zur IHK und Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren der zuständigen IHK sind in der Lehrgangsgebühr enthalten. Höhe und Erhebung der Gebühren bestimmt ausschließlich die zuständige IHK; die RSA Akademie trägt sie als Bestandteil ihrer Lehrgangsleistung. Nicht enthalten sind Gebühren für Wiederholungsprüfungen sowie der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AdA), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 14 Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft und Vollpension sind optional und nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten. Sie werden gesondert gebucht und abgerechnet; es gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebs.
§ 15 Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein bestimmter Prüfungserfolg, eine Zulassung, eine Stelle, eine Höhergruppierung oder eine Gehaltsentwicklung werden nicht geschuldet und nicht zugesichert.
Haftungsbeschränkungen im Einzelnen: [MIT RECHTSANWALT FESTLEGEN]
§ 16 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach unserer Datenschutzerklärung.
§ 17 Laufzeit und Schlussbestimmungen
Der Vertrag endet mit Abschluss des Lehrgangs. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Gerichtsstand und anwendbares Recht: [MIT RECHTSANWALT FESTLEGEN]
