Rechtliches

Teilnahmebedingungen

Diese Bedingungen beschreiben den geplanten Rahmen für die Zusammenarbeit während des Lehrgangs. Sie sind eine Entwurfsfassung.

1. Voraussetzungen

Die Prüfung der Voraussetzungen durch die RSA Akademie ist eine unverbindliche Vorprüfung. Rechtsverbindlich über die Zulassung entscheidet die zuständige IHK; dort finden auch sämtliche Prüfungen statt.

Für den Abschluss ist zusätzlich der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung erforderlich; Zeitpunkt und Anerkennung richten sich nach den Vorgaben der zuständigen IHK.

2. Aktive Mitwirkung und Anwesenheit

  • Regelmäßige Teilnahme an Präsenz-, Live-Online- und Praxisterminen
  • Eigenständige Bearbeitung der Selbstlernphasen und Lernkontrollen
  • Rechtzeitige Abstimmung, wenn Termine nicht wahrgenommen werden können

3. Technische Voraussetzungen

Für Live-Online-Einheiten und den RSA Campus werden ein internetfähiges Endgerät, eine stabile Internetverbindung sowie Kamera und Mikrofon benötigt. Eine Tablet-Nutzung ist geplant. Umfang und Nutzungsbedingungen richten sich nach dem final abgeschlossenen Vertrag.

4. Respektvolles Verhalten

Wir erwarten einen wertschätzenden Umgang unter Teilnehmenden, Referentinnen und Referenten sowie gegenüber Beschäftigten der Bildungsstätte. Diskriminierendes oder belästigendes Verhalten wird nicht geduldet.

5. Aufzeichnungen

Aufzeichnungen von Unterrichtseinheiten erfolgen nur, soweit eine Rechtsgrundlage besteht oder eine freiwillige Einwilligung der Beteiligten vorliegt. Eigene Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen durch Teilnehmende sind ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

Aufzeichnungen von Live-Online-Einheiten sind vorgesehen, soweit dies rechtlich und technisch umsetzbar ist und die Beteiligten zustimmen.

6. Schutz vertraulicher Betriebsdaten

In Unterricht, Fallarbeit und Projektarbeit werden reale betriebliche Sachverhalte besprochen. Vertrauliche Informationen anderer Teilnehmender und ihrer Arbeitgeber sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden. Eigene betriebliche Daten sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers einzubringen.

7. Projekt- und Facharbeit

Die Arbeit ist eigenständig zu erstellen; genutzte Quellen und Hilfsmittel sind anzugeben. Für Themenfreigabe, Fristen und Bewertung gelten die Vorgaben der zuständigen IHK.

8. Sicherheitsregeln bei Praxisphasen und Exkursionen

  • Anweisungen der Betriebsleitung und der Aufsichtsführenden sind verbindlich
  • Persönliche Schutzausrüstung ist mitzuführen und zu tragen
  • Verkehrs- und Arbeitssicherheitsvorschriften der besuchten Betriebe gelten uneingeschränkt

Konkrete Anforderungen an die Schutzausrüstung je Praxisort: [VOR DURCHGANG FESTLEGEN]

9. Ausschluss von der Teilnahme

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen – insbesondere gegen Sicherheitsvorgaben, Vertraulichkeit oder den respektvollen Umgang – kann nach vorheriger Ansprache ein Ausschluss von einzelnen Terminen oder vom Lehrgang erfolgen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen werden im Vertrag geregelt: [MIT RECHTSANWALT FESTLEGEN]